Verlegerichtlinien
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Befestigung

Befestigen Sie jede Platte mit zwei Patenthaften (Standardbefestigung). Die Befestigung der Patenthafte erfolgt mit je einem Rillennagel 2,8/30 oder 2,8/25. Bei Verwendung stärkerer Trennlagen sind gegebenenfalls längere Nägel zu verwenden.

Die Hafte müssen ca. 3 cm neben der Plattenrille gesetzt werden. In besonders sturmgefährdeten Gebieten ist eine Windlastberechnung erforderlich und die Befestigung entsprechend der Berechnung zu erhöhen bzw. geschraubte statt genagelte Befestigung zu verwenden. Ist die Befestigung mit erhöhter Haftanzahl lt. Berechnung nicht ausreichend, kann zusätzlich eine direkte Befestigung seitlich am Wellenauslauf (unterliegende Welle) mit 2 Stk. Halbrundkopf-Schrauben (4 x 25 mm) pro Platte angebracht werden. Die Hafteanordnung ist von der Deckrichtung abhängig. Die Patenthafte für Dachplatten und Dachschindeln sind mit einer zusätzlichen Körnung versehen. Diese Körnung erleichtert das Durchnageln, wenn dies beim vorgegebenen Loch nicht möglich ist (z. B. wegen Astloch, Spalt in der Schalung).