Verlegerichtlinien
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Inhaltsverzeichnis

Trennlage

Direkt unter der Dacheindeckung angeordnete Trennlagen können vielfältige Aufgaben erfüllen. Ob eine Trennlage verwendet wird bzw. welche Trennlage zur Anwendung kommt, sollte daher bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

Trennlagen können:

  • die Holzschalung oder Holzwerkstoffplatten während der Bauphase vor Nässe schützen,
  • die Schalldämmung verbessern,
  • geringfügige Unebenheiten am Untergrund ausgleichen,
  • Schutz der Metalleindeckung gegen austreibende Nägel aus der Schalung bieten,
  • die Gleitfähigkeit bei thermisch bedingter Längenänderung verbessern,
  • das Metall auf der Unterseite gegen schädigende alkalische Einflüsse und  mögliche schädigende Einflüsse aus Holzschutzmitteln schützen,
  • die Dacheindeckung und das Unterdach hinsichtlich der regensicheren Funktion unterstützen.

Trennlagen dürfen kein Wasser aufnehmen oder speichern, keinen Schlagregen durchlassen und müssen den Temperaturen direkt unter dem Metalldach standhalten. In Abhängigkeit der Funktion, die eine Trennlage übernehmen soll, ist ein geeignetes Produkt in Abstimmung mit den Herstellern der Trennlagen zu wählen.

Soll die Trennlage z. B. als zusätzlicher Schallschutz angebracht werden, so empfiehlt PREFA die Verwendung stärkerer, schwerer Bitumentrennlagen.

Hinweis

PREFA empfiehlt die Verwendung von geeigneten Trennlagen unter PREFA Dacheindeckungen. Von strukturierten Trennlagen in Kombination mit PREFA Dachprodukten wird abgeraten.

Ergänzend zu den oben angegebenen Rahmenbedingungen sind hinsichtlich der Anordnung von Trennlagen die Herstellerangaben seitens PREFA wie folgt festgelegt:

  • Ab einer Schneeregellast von 3,25 kN/m² oder in den Geländekategorien 0, I oder II ist eine Verlegung mit Trennlage erforderlich.
  • Bis 25° Dachneigung ist bei Dachplatten R.16, Dachschindeln DS.19 und Dachpaneelen FX.12 eine Trennlage erforderlich.
  • Bei Dachkonstruktionen mit unbeheiztem (durchlüftetem) Dachraum ist ein Unterdach entsprechend den Anforderungen nationaler Regelwerke (Unterdachnormen), zumindest jedoch eine Trennlage anzuordnen.