Verlegerichtlinien
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Inhaltsverzeichnis

Planung

Grundsätzlich sind bei der Planung von Photovoltaikmodulen, sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Montage, die Regeln der Bauphysik (Dichtheit, Wärme- und Feuchteschutz, Hinterlüftung, Alterungsverhalten) sowie die statisch-konstruktive Auslegung (Standsicherheit) einzuhalten. Es empfiehlt sich, eine sorgfältige Planung anzustellen und anhand der vorherrschenden Details die Gewerke technisch und zeitlich aufeinander abzustimmen. Grundsätzlich gilt: Je früher Energiegewinnungsflächen mit allen Details in die Gesamtplanung des Gebäudes eingebunden werden, umso breiter ist das Angebot an Lösungsmöglichkeiten.

Energiegewinnungsflächen und ihre Befestigung dürfen, außer bei gesondertem Nachweis, weder als Anschlageinrichtung, Anschlagpunkte noch als Begehungseinrichtung verwendet werden. Für Wartung und Instandhaltung sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen an der Dachhaut zu verhindern (z. B. Anbringung von Einzeltritten).

Hinweis

Bei der Planung von Photovoltaiksystemen wird eine genaue Betrachtung der Tragkonstruktion empfohlen

Sofern es die statischen Gegebenheiten zulassen, wird empfohlen, die Sparren in einem Abstand zu planen, der einem Vielfachen der Dacheindeckung entspricht – beispielsweise bei der PREFA Dachplatte: 600 mm, 900 mm oder 1.200 mm. Bei fachgerechter Montage des Saumstreifens kann so auf zusätzliche Unterlagsplatten verzichtet werden. 

Bei Aufsparrendämmsystemen ist auf die Tragfähigkeit der obersten Dämmschicht bei Punktlasten zu achten. Bei großen Dämmstärken mit darüberliegender Belüftungsebene kann eine Anpassung der Schraubenlänge und der Konterlattendimension erforderlich sein, um die Befestigung statisch korrekt auszuführen und zusätzliche Lasten sicher aufzunehmen.