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Aufbau, Betrieb, Wartung und Instandsetzung einer Photovoltaikanlage setzen fundierte Sachkenntnisse voraus. Daher dürfen sämtliche Arbeiten nur durch entsprechend qualifizierte und autorisierte Fachkräfte vorgenommen werden.
Die PREFA Verlegerichtlinie beinhaltet allgemeine Richtlinien, die zusätzlich den örtlichen Gegebenheiten, nationalen und ortsspezifischen Bauvorschriften, Normen und Umweltschutzbestimmungen anzupassen sind. Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsmaßnahmen, sowie begleitende Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind unbedingt einzuhalten.
Gehen Sie beim Transport des PREFA Materials sorgfältig mit den Verpackungseinheiten um. Sichern Sie offene Einheiten oder Blechteile bei stärkerem Wind gegen das Abstürzen. Schützen Sie am Dach gelagerte Kartonverpackungen gegen Regen. Die bauphysikalischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Verunreinigungen wie Bohrstaub oder Mörtelreste auf beschichteten oder blanken Aluminiumteilen sind sofort zu entfernen. Bei Photovoltaikanlage auf PREFA Dächern sind die Maßnahmen für Schneeschutz mit dem Eigentümer anhand der vorherrschenden Schneelast abzustimmen. Die Montageanleitungen der Modulhersteller sind zu beachten. Der Potenzialausgleich zwischen den einzelnen Anlagenteilen sowie der Anschluss an die Blitzschutzeinrichtung sind nach den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften durchzuführen. Bei Nichtbeachtung oder Missachtung der Verlegerichtlinie sowie Nichtverwendung aller Systemkomponenten übernimmt PREFA für daraus resultierende Mängel und Schäden keine Haftung. Die Tragfähigkeit des PREFA Montagesystems sowie die des Tragwerks ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen. PREFA stellt für das Montagesystem statische Nachweise auf Basis einer Vorbemessung zur Verfügung. Für Anwendungen, die von dieser Vorbemessung abweichen, ist eine objektspezifische Berechnung durch einen geprüften Statiker erforderlich.
Hinweis
Eine statische Auslegung oder Überprüfung in Kombination mit Unterkonstruktions-Komponenten anderer Anbieter wird seitens PREFA nicht durchgeführt.
Der Anlagenerrichter ist für die fach- und normgerechte Auslegung, sowie zur Einhaltung der Produktstatik verantwortlich.