Farbunterschiede, Chargenunterschiede & Lacksysteme
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Beschichtungsverfahren zwischen pulverbeschichteten und bandbeschichteten Produkten zu Farb- und Glanzgradunterschieden kommen kann. Besonders im Langzeitverhalten können die Beschichtungssysteme ein unterschiedliches Verhalten hinsichtlich Abwitterung und Auskreidung aufweisen.
Aufgrund der verschiedenen Lackqualitäten bei Coil-Coatingbeschichteten Produkten kann es bei Vermischung von einzelnen Lackqualitäten (z.B. P.10 und Polyester) zu Farb- und Glanzgradunterschieden kommen. Um Farbunterschiede im Langzeitverhalten zu vermeiden, soll keine Chargenvermischung auf einzelnen Flächen erfolgen. Beachten Sie die PREFA Verlegerichtlinien.
Die Schichten der P.10 Farboberfläche.
Beschichtung & Beschichtungsregeln für Sonderbeschichtungen
Im Rahmen unserer Qualitätsoffensive haben wir folgende Maßnahmen in Bezug auf Sonderbeschichtungen festgelegt
- Keine Pulverbeschichtung für das ganze Kleinformat-Sortiment (Dachplatte, Dachplatte R.16, Dach- und Wandrauten, Dach- und Wandschindeln sowie Dach- und Fassadenpaneel FX.12).
Ab einer Mindestbestellmenge von ca. 1 t (entspricht rund 400 m²) bestellen wir gerne – nach vorab erfolgter Prüfung – ein PREFA-Band aus Coil Coating. - Keine Pulverbeschichtung für Sidings, Siding.X und Siding perforiert.
Dies betrifft auch Sidings, deren Länge kleiner als 3 Meter ist. Gerne stellen wir Siding und Siding.X in Hellgrau zur Beschichtung durch einen Drittanbieter zur Verfügung. Diese ist jedoch kundenseitig zu organisieren.
Achtung!
Der Mindestbestellwert für Sonderbeschichtungen beträgt 450,00 €. Bei kleineren Bestellwerten verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 45,00 € pro Auftrag.
Auftragsabwicklung & Logistik
Frachtkostenzuschläge
- Frachtkostenzuschlag: 40,00 € pro Auftrag (ausgenommen Fassadenprodukte).
- Ab 1.500,00 € Nettoauftragswert: frei Haus (ausgenommen Fassadenprodukte).
Warenrücknahmen und Manipulationsabschläge
Eine Warenrücknahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- ab einem Mindestwert von 250,00 € netto
- nur innerhalb von 3 Monaten unter Bekanntgabe einer Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer
- nur in vollen Verpackungseinheiten
- Manipulationsabschlag 15%
Achtung!
Folgende Produkte können nicht zurückgenommen werden:
- Sonderanfertigungen
- Sonderbeschichtungen/Sonderlackierungen
- PREFABOND Aluminium Verbundplatten
- auf Bestellung gefertigte Waren
- Siding, Siding.X, Siding perforiert
- Strangpressprofil Welle und Zacke
- Solardachplatte Groß/Klein
- Solarmodul PREFALZ 500/650
- Hochwasserschutz
Auftragsabwicklung PREFABOND Aluminium Verbundplatte
Bei verspätetem Abnahmetermin, der nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, behalten wir uns vor, Ihren bereits bearbeiteten bzw. kommissionierten Auftrag sofort in Rechnung zu stellen.
Bei wiederholter Nichtabnahme Ihres Auftrages oder nicht durchführbaren Zustellversuchen müssen wir Ihnen auch die daraus entstandenen Kosten für Manipulation und Transport sowie auch anfallende Lagerkosten pro Palette und Woche von 50,00 € verrechnen.
Lieferreklamationen
Lieferreklamationen (z. B. offensichtlich fehlerhafte Menge (zu viel/zu wenig/gar nicht enthalten), beschädigte Ware (Dellen, Kratzer usw.)) müssen umgehend nach Warenübernahme bekannt gegeben werden.
Die Bekanntgabe muss unverzüglich auf dem CMR (Frachtbrief) vermerkt und an PREFA gemeldet/übermittelt werden.
Wird bei späterer Aufarbeitung der Lieferung ein Mangel erkannt (z. B. falsche Farbe, fehlende Menge in Mischkarton, versteckte Transportschäden) so ist dieser binnen 5 Werktagen in schriftlicher Form zu melden.
Um die entstandene Unannehmlichkeit schnell und unverzüglich bearbeiten zu können benötigen wir folgende Informationen:
- vollständige und saubere Dokumentation mittels Fotos der beschädigten Waren (Karton, Ware im Karton) inkl. PREFA Etikett und Transportetikett des Zustellers
- detaillierte Beschreibung der Beschädigung/Fehllieferung
- CMR (Frachtbrief) inkl. Vermerk (bei Abweichungen/Auffälligkeiten im Zuge der Abladung)
Bei Nichteinhaltung obiger Punkte gilt die Lieferung als vorbehaltlos übernommen. Spätere Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Mithilfe.
Umgang mit Lademitteln
Lademittel sind Eigentum der PREFA Aluminiumprodukte GmbH und unterliegen einem klar geregelten Tausch- bzw. Verrechnungssystem:
Europaletten
Der Tausch kann Zug um Zug bei Lieferung erfolgen – ausgenommen sind Lieferungen an Baustellen und Privatadressen. In diesen Fällen können die Paletten bei der nächsten Lieferung an Ihren Firmensitz oder Lagerstandort zurückgegeben werden.
Ist kein Palettentausch vereinbart, erfolgt der Saldenausgleich samt Verrechnung für den Zeitraum Jänner bis Juni, sowie Juli bis Dezember
je Kalenderjahr.
Langgutgestelle
Diese werden gesammelt und nach vorheriger Abstimmung durch einen von PREFA beauftragten Logistikdienstleister abgeholt. Die Abholung erfolgt gestaffelt nach Typ und Menge:
- G01: zu je 4 / 8 / 12 Rinnengestelle
- G02: zu je 2 / 4 / 6 Rohrgestelle
- G03: zu je 5 / 10 / 15 Kleingestelle
Wird bei PREFA ein Lademittelkonto geführt, werden die Salden in regelmäßigen Abständen abgeglichen. Sollten die erforderlichen Lademittel nicht zeitnahe und in einem einwandfreien Zustand bereitgestellt werden, behalten wir uns vor, folgende Kosten zu verrechnen:
- 300,00 € netto pro Langgutgestell (Typ G01, G02, G03)
- 10,00 € netto pro Europalette
Bitte beachten Sie, dass nur so viele Ladungsträger gutgeschrieben werden, welche im Betrachtungszeitraum bereitgestellt wurden!
Ein Saldenausgleich wird ebenfalls zum Ende des Kalenderjahres durchgeführt.