Informationen zu Ihrer Sicherheit: Sicherheitsanweisung und Werksplan
Wir freuen uns, Sie in unserem Werk begrüßen zu dürfen. In Ihrem eigenen sowie in unserem Interesse bitten wir Sie, nachstehende Punkte zu beachten.
Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Mitarbeiter und ggf. auch der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz.
Die gekennzeichneten Benutzerwege dürfen nicht verlassen werden!
Warnweste
Für Betriebsfremde ist das Tragen einer Warnweste verpflichtend.
geschlossenes Schuhwerk
Das Tragen von geschlossenem Schuhwerk ist am gesamten Werksgelände verpflichtend.
persönliche Schutzausrüstung
Darüber hinaus ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung in vielen Bereichen vorgeschrieben. Die zu tragende PSA ist in den entsprechenden Bereichen gekennzeichnet.
Nichts berühren
Greifen Sie niemals in bewegte Maschinenteile. Berühren Sie allgemein keine Materialien.
Es besteht die Gefahr von Verbrennungen und Schnittverletzungen.
Heiße Oberflächen
Achten Sie zusätzlich auf ausreichenden Abstand bei Warnungen vor heißen Oberflächen.
Explosionsfähige Atmosphären
Halten Sie bei Warnungen vor explosionsfähigen Atmosphären Handys, Fotoapparate, Zigaretten und Feuerzeuge fern.
LKW- und Staplerverkehr
Achten Sie auf den LKW- und Staplerverkehr! Sicherheitsabstand von 3 m einhalten.
Das Befahren der Hallen mit kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen ist nur mit spezieller Genehmigung erlaubt.
Erste Hilfe
Rettungszugangspunkte sind mit dem Erste-Hilfe-Symbol gekennzeichnet.
Herzschrittmacher
Personen mit Herzschrittmacher müssen in diesen Bereichen einen Sicherheitsabstand von 10 m einhalten.
Alkohol- und Suchtgiftverbot
Es besteht ein Alkohol- und Suchtgiftverbot.
Rauchverbot
Es herrscht generelles Rauchverbot – ausgenommen in gekennzeichneten Raucherzonen.
Feuer verboten
Am gesamten Werksgelände ist Feuer und
offenes Licht verboten.
Fotos verboten
Fotografieren und Filmen ist nur nach Rücksprache mit Ihrem PREFA-Ansprechpartner erlaubt.
Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgelände beträgt 30 km/h. PKWs sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.
Für Personal von Fremdfirmen gilt zusätzlich
Vorgaben einhalten
Sie sind verpflichtet, die gültigen Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Gefahrenstoffverordnungen einzuhalten. Durch jede Missachtung können Sie sich oder andere gefährden!
Benutzung von Staplern
Die Benutzung von Staplern und mobilen Hubarbeitsbühnen ist nur nach Unterweisung und interner Fahrerlaubnis gestattet.
Meldung von Vorkommnissen
Melden Sie außergewöhnliche Vorkommnisse, Unfälle, Verletzungen, Fehlfunktionen sowie Schäden unverzüglich Ihrem PREFA-Ansprechpartner.
Absturzsicherung
Arbeiten in großen Höhen, Arbeiten in Behältern und Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen sind nur mit Absturzsicherung gestattet.
Keine Heißarbeiten
Keine Heißarbeiten (Schweißen/Flexen) und Arbeiten mit offener Flamme ohne schriftliche Genehmigung.
Ersthelfer
Bei Bedarf stehen unsere Ersthelfer zur Verfügung.
Verhalten bei Unfällen & Erste Hilfe
- Erste Hilfe leisten
- Erste-Hilfe-Kasten aufsuchen.
- Die Liste der Ersthelfer befindet sich in jedem Erste-Hilfe-Kasten. - Rettung anfordern
- Einen Zugangspunkt bekanntgeben (gekennzeichnet mit „P“). Die Zugangspunkte sind in der Werksübersicht und in den Erste-Hilfe-Kästen vermerkt.
- Ein Ersthelfer/First Responder wird bei der Alarmierung automatisch verständigt.
Wichtige Telefonnummern
PREFA |
02762 502-756 |
|---|---|
Rettung |
144 |
Feuerwehr |
122 |
Polizei |
133 |
Verhalten im Brandfall
- Auf Signale achten
Alarmsignale und Anweisungen der Mitarbeitenden beachten - Brand melden
Wo brennt es?
Was brennt?
Wie viel brennt?
Welche Gefahren?
Warten auf Rückfragen
Löschversuch unternehmen - Sammelplatz aufsuchen
Gefährdete & verletzte Personen mitnehmen
Aufzug nicht benutzen
Türen schließen
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Vermisste Personen an die Einsatzleitung melden
Einverständniserklärung
Alle im Zusammenhang mit dem Besuch des Firmengeländes erlangten Kenntnisse, insbesondere Informationen zu Betriebs- und Geschäftsvorgängen sowie technischen Entwicklungen und Methoden (insgesamt „INFORMATIONEN“ genannt), gleichgültig, ob diese die PREFA Aluminiumprodukte GmbH Gruppe oder auf dem Werksgelände befindliche Dritte betreffen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch PREFA Aluminiumprodukte GmbH weder vervielfältigt, kopiert noch in einer anderen Form dritten Personen, insbesondere Wettbewerbern, zur Kenntnis gebracht werden.
Zu diesen INFORMATIONEN gehören insbesondere vertrauliche Informationen über Arbeitsweisen, (Neu-)Entwicklungen, technisches und kaufmännisches Know-how etc.
Ausgegebene Zugangsmittel sind nach Beendigung der Arbeit zurückzugeben und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden, z. B. dürfen Türen nicht aufgespreizt oder am Verschließen gehindert werden.
Der Einsatz und Betrieb von nicht durch das Unternehmen freigegebener Hard- und Software ist nicht gestattet, z. B. externe Datenträger, eigene WLAN-Geräte, Funkgeräte, elektrische Arbeitsgeräte.
Der Anschluss privater Geräte an die Systeme und Einrichtungen des Unternehmens ist ausnahmslos untersagt.
Aktivitäten mit möglichen Auswirkungen auf den Betrieb und die Informations-, IT- und Produktionssicherheit müssen im Voraus angekündigt und vom Unternehmen genehmigt werden. Beispiele: Unterbrechung und Einschränkung von Prozessen/Systemen/Diensten, Stromversorgung, USV, Klimatisierung, Kommunikationsleitungen, Zugangsbeschränkungen, Deaktivierung von Alarmen, Deaktivierung der Zugangskontrolle, Deaktivierung der Einbruchmeldeanlage oder einzelner Komponenten, Brandmeldeanlage oder einzelner Brandmelder, erforderliche Abschaltungen/Aktivierungen.
PREFA Aluminiumprodukte GmbH behält sich an den INFORMATIONEN ausdrücklich alle Rechte vor, insbesondere das Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen. INFORMATIONEN dürfen auch nicht zur Weiterentwicklung für eigene oder fremde Zwecke verwendet werden.
Sie verpflichten sich durch Ihre Unterschrift, die umseitig abgedruckten Regelungen einzuhalten.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der vorliegenden Verpflichtungen haften Sie gegenüber PREFA Aluminiumprodukte GmbH auf Ersatz des entstandenen Schadens.
Wir bitten um Verständnis, dass hinsichtlich des Firmengeländes sowohl das Parken als auch das Verbringen von Gegenständen auf eigene Gefahr erfolgt. PREFA Aluminiumprodukte GmbH haftet nur für Schäden, die Ihnen aufgrund von Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit von PREFA Aluminiumprodukte GmbH entstehen.